Allgemeine Geschäftsbedingungen / Buchungsbedingungen der Burgflotte | Stand: 28. Juli 2026
Ergänzend gelten die Hafen- und Gästeordnung der Burgflotte sowie die Hafenordnung der Marina Rheinlicht, soweit sie wirksam einbezogen beziehungsweise als Sicherheitsregeln vor Ort anwendbar sind.
1 - Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
1.1 Anbieter und Vertragspartner für Direktbuchungen ist:
Anbieter | Dr. Tobias Brinkmann, Burgflotte ("Burgflotte") |
Anschrift | Gutleutstraße 293, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland |
Kontakt | [email protected] | +49 171 347 5512 |
Unterkunft | Marina Rheinlicht, Rheinuferstraße, 65391 Lorch am Rhein, Deutschland |
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Buchungsbedingungen (nachfolgend "Buchungsbedingungen") gelten für die kurzzeitige Vermietung der stationären Floating Homes der Burgflotte zu Beherbergungszwecken.
1.3 Diese Fassung gilt für Verträge, die ab dem 28. Juli 2026 geschlossen werden. Für bereits zuvor geschlossene Verträge bleibt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung maßgeblich.
1.4 Für Direktbuchungen über burgflotte.de, per E-Mail, telefonisch oder über einen von Burgflotte bereitgestellten Buchungslink gelten diese Buchungsbedingungen unmittelbar. Bei Buchungen über Airbnb, Booking.com oder andere Drittplattformen gehen die dort wirksam vereinbarten Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen vor, soweit sie denselben Regelungsgegenstand betreffen; im Übrigen gelten diese Buchungsbedingungen ergänzend.
1.5 Bestandteile des Vertrags sind die Buchungsbestätigung, die im Buchungsprozess angezeigte Objektbeschreibung, diese Buchungsbedingungen sowie die vor Vertragsschluss bereitgestellte Hafen- und Gästeordnung. Ergänzend gelten die für Gäste zugänglichen Sicherheits- und Verhaltensregeln der Marina Rheinlicht. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Buchungsbestätigung gehen allgemeinen Regelungen vor.
1.6 Spätere Änderungen dieser Buchungsbedingungen oder der Hafen- und Gästeordnung gelten nur für künftige Buchungen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Notwendige und zumutbare Sicherheitsanweisungen oder vorübergehende Nutzungsbeschränkungen können während des Aufenthalts mit sofortiger Wirkung angeordnet werden.
1.7 Werden die Vertragsunterlagen in mehreren Sprachen bereitgestellt, ist bei Abweichungen die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
2 - Vertragsgegenstand und Eigenschaften der Floating Homes
2.1 Burgflotte bietet derzeit zwei stationäre Floating Homes des Typs La Mare Modern L in der Marina Rheinlicht an.
2.2 Modern 1 verfügt über eine Schlafkabine mit Doppelbett, eine Schlafkabine mit Etagenbett sowie ein Schlafsofa im Wohnbereich.
2.3 Modern 2 verfügt über zwei Schlafkabinen mit jeweils einem Doppelbett sowie ein Schlafsofa im Wohnbereich.
2.4 Jedes Floating Home bietet Platz für höchstens sechs Personen, sofern im Buchungsprozess keine niedrigere Höchstbelegung angegeben ist. Kinder zählen bei der Belegung mit.
2.5 Die konkret geschuldete Ausstattung, der Buchungszeitraum, die Belegung, der Preis und zusätzliche Leistungen ergeben sich aus der Objektbeschreibung, dem Buchungsprozess und der Buchungsbestätigung. Abbildungen dienen der Beschreibung; geringfügige, gleichwertige Änderungen bleiben vorbehalten, soweit die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigt wird.
2.6 Die Floating Homes sind fest vertäute, stationäre Unterkunftseinheiten. Es werden insbesondere keine Bootscharter, Navigation, Personenbeförderung, Skipperleistung, Pauschalreise oder geführte Tour angeboten. Gäste dürfen die Floating Homes nicht lösen, bewegen, steuern, schleppen oder sonst nautisch bedienen.
2.7 Die Überlassung erfolgt ausschließlich zur vorübergehenden Beherbergung. Eine Nutzung als Haupt- oder Nebenwohnung, Meldeanschrift, Geschäftsanschrift, dauerhaftes Wohnen oder sonstige vertragsfremde Nutzung ist ausgeschlossen.
2.8 Der Zugang erfolgt über Stege, Rampen und Übergänge unmittelbar am Wasser. Die Marina und die Floating Homes sind nicht barrierefrei und können für Personen mit eingeschränkter Mobilität ungeeignet sein. Gäste sollten die Eignung vor der Buchung anhand der Objektbeschreibung prüfen und offene Fragen mit Burgflotte klären.
3 - Buchung und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Floating Homes auf der Website oder auf Buchungsplattformen ist grundsätzlich kein bindendes Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung oder Buchungsanfrage.
3.2 Mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von Burgflotte zustande. Ist der Vorgang ausdrücklich als Buchungsanfrage ausgestaltet, kommt der Vertrag erst mit der ausdrücklichen Annahme der Anfrage zustande.
3.3 Vertragspartner ist die Person, die die Buchung vornimmt. Sie muss volljährig und geschäftsfähig sein und bleibt Ansprechpartner für Zahlungen, Erklärungen und die Durchführung des Aufenthalts.
3.4 Der Gast hat alle im Buchungsprozess verlangten Angaben vollständig und richtig zu machen, insbesondere Name, Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Reisezeitraum und Anzahl der Gäste. Änderungen sind Burgflotte unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Die buchende Person hat alle Mitreisenden und zugelassenen Besucher rechtzeitig über diese Buchungsbedingungen sowie die Hafen- und Gästeordnung zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
3.6 Eine Übertragung der Buchung, Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nicht angemeldete Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Burgflotte in Textform zulässig.
4 - Preise, Endreinigung, Zuschläge und Tourismusbeitrag
4.1 Maßgeblich ist der Gesamtpreis, der dem Gast vor Abschluss der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird. Saisonpreise, Mindestaufenthalte, Belegungszuschläge und Sonderangebote können je nach Zeitraum und Buchung variieren.
4.2 Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Öffentlich-rechtliche Abgaben, insbesondere der Tourismusbeitrag, werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.
4.3 Die im Buchungsprozess ausgewiesene Endreinigung ist obligatorisch und deckt die übliche Reinigung nach einem vertragsgemäßen Aufenthalt ab. Sie umfasst keine Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen, zurückgelassener Abfälle, Beschädigungen oder Folgen vertragswidriger Nutzung.
4.4 Ein Zuschlag für zusätzliche Gäste, optionale Leistungen oder sonstige Gebühren wird nur geschuldet, wenn er im Buchungsprozess, in der Objektbeschreibung oder in einer individuellen Vereinbarung ausgewiesen wurde.
4.5 Für Lorch am Rhein wird derzeit ein Tourismusbeitrag von 2,00 EUR je beitragspflichtiger Person und Nacht erhoben. Maßgeblich ist die im Aufenthaltszeitraum geltende kommunale Satzung. Gesetzliche Befreiungen und Ermäßigungen bleiben unberührt; erforderliche Nachweise sind rechtzeitig vorzulegen. Änderungen der kommunalen Abgabe gelten auch dann, wenn sie nach der Buchung, aber vor dem Aufenthalt wirksam werden.
4.6 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht im Preis enthalten. Hierzu zählen insbesondere Verpflegung, Getränke, Transfers, Ausflüge, Freizeitangebote und Leistungen externer Anbieter.
5 - Zahlung und Zahlungsabwicklung
5.1 Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Buchungsprozess angezeigt. Zahlungen können insbesondere über den angebundenen Zahlungsdienstleister, per Kreditkarte oder - soweit angeboten - per Banküberweisung erfolgen.
Fälligkeit | Anteil | Regelung |
Bei Buchungsbestätigung | 30 % | Anzahlung auf den Gesamtpreis |
14 Tage vor Anreise | 70 % | Restbetrag; bei späterer Buchung sofort fällig |
5.2 Bei Direktbuchungen sind 30 % des Gesamtpreises mit Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Der verbleibende Restbetrag von 70 % ist spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Check-in fällig.
5.3 Wird der Vertrag weniger als 14 Kalendertage vor dem Check-in geschlossen, ist der Gesamtpreis unmittelbar mit Zugang der Buchungsbestätigung vollständig fällig.
5.4 Soweit der gewählte Zahlungsdienst eine automatische Belastung zu den Fälligkeitsterminen vorsieht, ermächtigt der Gast die technische Zahlungsabwicklung im vereinbarten Umfang und sorgt für ein gültiges, ausreichend gedecktes Zahlungsmittel.
5.5 Bei Banküberweisung gilt die Zahlung erst mit Gutschrift auf dem von Burgflotte benannten Konto als erfolgt. Bank- oder Wechselkurskosten des Gastes trägt der Gast.
5.6 Wird eine fällige Zahlung nicht geleistet, kann Burgflotte nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den Zeitraum anderweitig vergeben, soweit eine Nachfrist nicht ausnahmsweise gesetzlich entbehrlich ist. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
5.7 Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und sonstige Vertragsunterlagen können im gesetzlich zulässigen Umfang elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über Lodgify, bereitgestellt werden.
6 - Kaution
6.1 Zusätzlich zum Buchungspreis ist eine Kaution von 400,00 EUR zu stellen. Die Kaution sichert insbesondere Ansprüche wegen Beschädigungen, Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln, außergewöhnlicher Verschmutzung, verspäteter Abreise, vertragswidriger Nutzung sowie Verstößen gegen Sicherheits- oder Hafenregeln.
6.2 Die Kaution wird grundsätzlich nicht eingezogen, sondern einen Kalendertag vor Anreise als Kreditkarten-Vorautorisierung reserviert. Der Gast hat eine gültige und ausreichend gedeckte Kreditkarte bereitzustellen und die Vorautorisierung zu ermöglichen.
6.3 Bestehen nach dem Check-out keine konkreten Anhaltspunkte für Ansprüche, wird die Freigabe der Vorautorisierung spätestens am fünften Kalendertag nach Abreise veranlasst. Die tatsächliche Freigabe kann je nach kartenausgebender Bank oder Zahlungsdienstleister länger dauern; hierauf hat Burgflotte keinen Einfluss.
6.4 Bestehen konkrete Ansprüche oder ist eine Prüfung noch erforderlich, darf Burgflotte den hierfür voraussichtlich erforderlichen Betrag sichern oder belasten und den nicht benötigten Teil freigeben. Der Gast erhält eine nachvollziehbare Mitteilung beziehungsweise Abrechnung.
6.5 Die Kaution begrenzt die Haftung des Gastes nicht. Übersteigt ein berechtigter Anspruch die Kaution, bleibt der Gast im gesetzlichen Umfang zur Zahlung des Differenzbetrags verpflichtet.
6.6 Kann die Vorautorisierung nicht erfolgreich durchgeführt werden oder verweigert der Gast die Kaution, kann Burgflotte den Zugang bis zur ordnungsgemäßen Stellung verweigern und nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
7 - Stornierung durch den Gast
7.1 Der Gast kann die Buchung vor dem vereinbarten Check-in in Textform, insbesondere per E-Mail oder über den verwendeten Buchungskanal, stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei Burgflotte beziehungsweise der Plattform.
7.2 Für Direktbuchungen richtet sich die Erstattung der Beträge, die nach dem Zahlungsplan bis zum Zugang der Stornierung fällig waren, nach folgender Staffel:
Zugang der Stornierung | Erstattung | Einbehaltener Anteil |
Mindestens 30 Kalendertage vor Anreise | 100 % | 0 % |
8 bis 29 Kalendertage vor Anreise | 50 % | 50 % |
Genau 7 Kalendertage vor Anreise | 10 % | 90 % |
Weniger als 7 Tage, Nichtanreise oder ab Check-in | 0 % | 100 % |
7.3 Der Anreisetag gilt als Tag 0. Die Fristen werden nach Kalendertagen und der Ortszeit am Beherbergungsort berechnet.
7.4 Hat der Gast mehr gezahlt, als nach dem Zahlungsplan bis zum Stornierungszeitpunkt fällig war, wird der noch nicht fällige Mehrbetrag vollständig erstattet. Bereits fällige, aber noch nicht geleistete Beträge bleiben in Höhe des nach Ziffer 7.2 nicht erstattbaren Anteils geschuldet.
7.5 Die Kaution, nicht entstandene öffentlich-rechtliche Abgaben und die bei vollständigem Ausfall des Aufenthalts nicht erbrachte Endreinigung werden unabhängig von der Staffel nicht einbehalten beziehungsweise nicht erhoben.
7.6 Der nicht erstattete Anteil ist eine pauschalierte Stornierungsentschädigung. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Burgflotte kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet; überzahlte Beträge werden erstattet.
7.7 Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Nächte. Ziffer 7.6 und zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei einem von Burgflotte zu vertretenden Mangel, bleiben unberührt.
7.8 Bei Buchungen über Drittplattformen gelten vorrangig die dort vereinbarten Stornierungs- und Erstattungsbedingungen. Plattform- oder Zahlungsdienstleister können zusätzliche Bearbeitungszeiten vorgeben.
7.9 Soweit eine Erstattung geschuldet ist, wird sie ohne schuldhaftes Zögern grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel veranlasst.
8 - Kein gesetzliches Widerrufsrecht
8.1 Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
8.2 Die vertraglichen Stornierungsrechte nach Ziffer 7 bleiben hiervon unberührt.
9 - Check-in, Check-out und Zugang
9.1 Die verbindlichen An- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Für reguläre Wochenendbuchungen ist der Check-in grundsätzlich ab 16:00 Uhr und der Check-out bis 12:00 Uhr vorgesehen.
9.2 Abweichende Zeiten oder Aufenthaltszeiträume bedürfen der vorherigen Bestätigung durch Burgflotte. Aus einer früheren Ankunft oder späteren Abreise ergibt sich ohne Zustimmung kein Nutzungsanspruch.
9.3 Bei verspätetem Check-out kann Burgflotte die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten verlangen, insbesondere zusätzliche Reinigungs-, Personal- oder Ausfallkosten. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Mehrkosten entstanden sind.
9.4 Der Zugang kann davon abhängig gemacht werden, dass der Gesamtpreis fälligkeitsgerecht gezahlt, die Kaution gestellt und die erforderlichen Gäste- und Meldedaten vollständig übermittelt wurden.
9.5 Schlüssel, Codes, Transponder und andere Zugangsmittel dürfen nicht weitergegeben, vervielfältigt oder veröffentlicht werden und sind bei Abreise nach den mitgeteilten Vorgaben zurückzugeben beziehungsweise zu löschen.
10 - Belegung, Besucher und zulässige Nutzung
10.1 Die bestätigte Höchstbelegung darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Nicht angemeldete Personen dürfen nicht übernachten.
10.2 Besucher sind nur mit vorheriger Zustimmung von Burgflotte zulässig. Burgflotte kann die Zustimmung aus Sicherheits-, Belegungs-, Versicherungs- oder Hafenbetriebsgründen verweigern oder von Bedingungen abhängig machen.
10.3 Partys, laute Feiern, Junggesellen- oder Junggesellinnenabschiede, Veranstaltungen und vergleichbare Zusammenkünfte sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Burgflotte in Textform gestattet.
10.4 Gewerbliche Foto- oder Videoaufnahmen, Produktionen, Live-Streams, gewerbliche Bewirtung, Verkauf, Werbung oder sonstige kommerzielle Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung von Burgflotte und gegebenenfalls des Marina-Betreibers.
10.5 Die Nutzung muss dem vereinbarten privaten Beherbergungszweck entsprechen und darf weder andere Gäste oder Liegeplatzinhaber stören noch die Marina, Umwelt oder Sicherheit beeinträchtigen.
11 - Hafen- und Gästeordnung, Sicherheit und besondere Verbote
11.1 Der Gast hat die Hafen- und Gästeordnung der Burgflotte, die anwendbaren Regeln der Marina Rheinlicht sowie die Anweisungen von Burgflotte, Marina, Rettungsdiensten und Behörden einzuhalten.
11.2 Festmacherleinen, Fender, Strom- und Wasseranschlüsse, Sicherungen, Pumpen, technische Anlagen, Rettungsmittel und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert, gelöst, deaktiviert oder zweckwidrig benutzt werden.
11.3 Schwimmen, Baden und Springen ins Wasser sind im Hafenbecken, von den Stegen und von den Floating Homes aus verboten. Kinder und Nichtschwimmer sind in Wassernähe fortlaufend und in unmittelbarer Reichweite zu beaufsichtigen.
11.4 Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr ist einzuhalten. Unnötiger Lärm ist auch außerhalb dieser Zeit zu vermeiden.
11.5 Rauchen und Verdampfen sind in den Floating Homes verboten. In zugeordneten Außenbereichen ist Rauchen nur zulässig, soweit es vor Ort nicht untersagt ist und weder Brandgefahr, Verschmutzung noch Belästigung entsteht. Auf Gemeinschaftsstegen ist das Rauchen zu unterlassen.
11.6 Haustiere sind nicht gestattet. Gesetzlich zwingende Rechte im Zusammenhang mit anerkannten Assistenzhunden bleiben unberührt; eine vorherige Mitteilung ist, soweit möglich, zur Abstimmung von Zugang und Sicherheit erbeten.
11.7 Es darf ausschließlich ein von Burgflotte bereitgestellter und für den konkreten Aufenthalt freigegebener Gasgrill am vorgesehenen Standort nach den Sicherheitsanweisungen benutzt werden. Eigene Grills, Holzkohle, offenes Feuer, Kerzen, Feuerwerk und Pyrotechnik sind verboten.
11.8 Das Laden von E-Bike-, E-Scooter- oder sonstigen großen Akkus und der Betrieb ungewöhnlich leistungsstarker Elektrogeräte sind nur mit vorheriger Zustimmung von Burgflotte zulässig.
11.9 Bei Sturm, Gewitter, Hochwasser, Glätte, Dunkelheit, amtlichen Warnungen oder Sperrungen ist besondere Vorsicht geboten. Gesperrte oder nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
12 - Ordnung, Sauberkeit und Endreinigung
12.1 Die Floating Homes, Möbel, Geräte, Terrassen, Stege und sonstige Ausstattung sind sorgfältig zu behandeln. Inventar darf nicht ohne Zustimmung entfernt, umgestellt oder zweckwidrig verwendet werden, wenn hierdurch Schäden oder Sicherheitsrisiken entstehen können.
12.2 Bei Abreise sind persönliche Gegenstände zu entfernen, Geschirr und Küchenutensilien in angemessen gereinigtem Zustand zurückzulassen, Lebensmittel zu entsorgen beziehungsweise mitzunehmen und Abfälle entsprechend den vor Ort mitgeteilten Vorgaben zu beseitigen.
12.3 Die vereinbarte Endreinigung entbindet den Gast nicht von einer ordentlichen und rücksichtsvollen Nutzung. Für außergewöhnliche Verschmutzungen, nicht vertragsgemäß entsorgte Abfälle oder einen über das übliche Maß hinausgehenden Reinigungsaufwand kann Burgflotte die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Mehrkosten gegen Nachweis verlangen.
12.4 Lose Gegenstände, Polster und Außenmöbel sind bei Wind, Regen und beim Verlassen der Unterkunft so zu sichern, dass sie weder ins Wasser fallen noch Schäden verursachen können.
13 - Mängel, Störungen und Mitwirkung des Gastes
13.1 Mängel, Funktionsstörungen, Schäden, Sicherheitsrisiken oder Unfälle sind Burgflotte unverzüglich mitzuteilen. In akuten Notfällen sind zuerst die zuständigen Rettungsdienste zu verständigen.
13.2 Der Gast hat Burgflotte eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe zu geben. Soweit erforderlich, ist nach vorheriger Ankündigung der Zugang zur Unterkunft zu ermöglichen; bei Gefahr im Verzug ist ein sofortiger Zugang zulässig.
13.3 Unterlässt der Gast eine rechtzeitige Anzeige schuldhaft, können Minderungs-, Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche insoweit ausgeschlossen oder beschränkt sein, als Burgflotte wegen der verspäteten Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
13.4 Eigenmächtige Reparaturen, technische Eingriffe oder die Beauftragung Dritter auf Kosten von Burgflotte sind nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen oder nach vorheriger Zustimmung zulässig.
13.5 Typische und zumutbare Umstände einer Unterkunft unmittelbar am Wasser, insbesondere leichte Wasserbewegungen, Wind- und Schiffsgeräusche, Feuchtigkeit, Insekten, übliche Marina-Aktivitäten oder wetterbedingte Veränderungen, stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und Sicherheit gewahrt bleiben.
14 - Schäden und Haftung des Gastes
14.1 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft an Unterkunft, Inventar, Steg-, Marina- oder Sicherheitseinrichtungen verursacht.
14.2 Die buchende Person haftet für das Verhalten von Mitreisenden, Besuchern oder sonstigen Personen, denen sie Zugang verschafft, soweit ihr dieses Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist.
14.3 Schäden und Verluste sind unverzüglich anzuzeigen. Eine eigenmächtige Beseitigung oder ein Verschweigen von Schäden ist unzulässig.
14.4 Bei Verlust von Schlüsseln, Transpondern oder sonstigen Zugangsmitteln trägt der Gast die erforderlichen und angemessenen Ersatz- und Sicherungskosten, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
14.5 Eine Aufrechnung des Gastes ist zulässig, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
15 - Rücktritt und Kündigung durch Burgflotte
15.1 Burgflotte kann vor Anreise vom Vertrag zurücktreten oder den Aufenthalt aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
a) fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet werden;
b) die Kaution nicht ordnungsgemäß gestellt wird;
c) wesentliche Buchungsangaben falsch oder unvollständig sind;
d) die Höchstbelegung überschritten oder die Unterkunft unbefugt Dritten überlassen wird;
e) wesentliche Sicherheits-, Hafen- oder Hausregeln verletzt werden;
f) Gäste oder Besucher erhebliche Störungen, Gefahren, Schäden oder Gewässerverunreinigungen verursachen; oder
g) die Durchführung aufgrund behördlicher Anordnung, Sperrung der Marina, Hochwasser, Sturm, erheblicher technischer Defekte oder vergleichbarer Sicherheitsrisiken unmöglich oder unzumutbar wird.
15.2 Bei schwerwiegenden Sicherheitsverstößen, insbesondere Schwimmen im Hafenbecken, Lösen von Festmacherleinen, Manipulation von Technik oder Rettungsmitteln, nicht genehmigten Partys, vorsätzlicher Sachbeschädigung oder erheblicher Gefährdung anderer, kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.
15.3 Wird die Leistung aus einem Umstand unmöglich oder unsicher, den Burgflotte nicht zu vertreten hat, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften; zwingende Rechte des Gastes bleiben unberührt.
15.4 Ein Ersatztermin oder eine Ersatzunterkunft wird nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart. Einseitig besteht hierauf kein Anspruch.
15.5 Wird der Aufenthalt aus einem vom Gast zu vertretenden Grund beendet, bleibt Burgflotte im gesetzlich zulässigen Umfang zur vereinbarten Vergütung beziehungsweise zur Stornierungsentschädigung berechtigt. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung werden angerechnet.
16 - Haftung von Burgflotte
16.1 Burgflotte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 Für eingebrachte Sachen, Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände haftet Burgflotte nach den gesetzlichen Vorschriften. Gäste haben Wertgegenstände angemessen zu sichern; zwingende Vorschriften über die Gastwirtshaftung bleiben unberührt.
16.5 Für Leistungen oder Ausfälle rechtlich selbständiger Drittanbieter, insbesondere Buchungsplattformen, Zahlungsdienstleister, Telekommunikationsanbieter oder öffentlicher Versorger, haftet Burgflotte nur, soweit diese als Erfüllungsgehilfen von Burgflotte tätig werden oder Burgflotte ein eigenes Verschulden trifft.
16.6 Die Bereitstellung oder Zuweisung eines Parkplatzes begründet keinen Verwahrungsvertrag. Eine gesetzliche Haftung für schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt.
16.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Burgflotte. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
17 - Tourismusbeitrag, Melderecht und Datenschutz
17.1 Der Gast hat die für kommunale Beiträge, Rechnungsstellung und gesetzliche Nachweise erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände sind rechtzeitig mitzuteilen und nachzuweisen.
17.2 Soweit nach dem Bundesmeldegesetz besondere Meldescheine oder Identitätsprüfungen erforderlich sind, insbesondere für beherbergte ausländische Personen, hat der Gast die gesetzlich verlangten Angaben zu machen und ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen.
17.3 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Burgflotte verarbeitet. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter www.burgflotte.de/de/datenschutzerklarung abrufbar.
18 - Verbraucherstreitbeilegung
18.1 Burgflotte ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.2 Unabhängig hiervon bleiben die gesetzlichen Informationspflichten nach Entstehung einer konkreten Verbraucherstreitigkeit unberührt.
19 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzieht, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19.3 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
20 - Schlussbestimmungen
20.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen; gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
20.2 Sollte eine Bestimmung dieser Buchungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
20.3 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Die englische Übersetzung dient der Information; bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.