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Allgemeine Hafen- und Gästeordnung der Burgflotte

Hafen- und Gästeordnung der Burgflotte | Stand: 28. Juli 2026

Zusätzlich gilt die Hafenordnung der Marina Rheinlicht: marinarheinlicht.de/hafenordnung

1 - Zweck und Geltungsbereich

1.1 Diese Hafen- und Gästeordnung gilt für alle buchenden Gäste, Mitgäste und Besucher der Burgflotte in der Marina Rheinlicht, Rheinuferstraße, 65391 Lorch am Rhein, Deutschland.

1.2 Sie dient der Sicherheit aller Personen, dem Schutz der Floating Homes, der Steg- und Hafenanlagen, benachbarter Liegeplatzinhaber, der Umwelt sowie einem geordneten Hafenbetrieb.

1.3 Den Anweisungen der Burgflotte, des Betreibers der Marina Rheinlicht, der Rettungsdienste und der zuständigen Behörden ist unverzüglich Folge zu leisten.

1.4 Ergänzend gilt die Hafenordnung der Marina Rheinlicht. Für Gäste der Burgflotte gelten die spezielleren oder strengeren Vorgaben dieser Ordnung, soweit gesetzlich zulässig.

1.5 Buchung, Preise, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, Kaution sowie Check-in und Check-out richten sich nach den Buchungsbedingungen, der jeweiligen Objektbeschreibung, dem Buchungsprozess und der Buchungsbestätigung. Diese Ordnung regelt in erster Linie Sicherheit, Verhalten und Nutzung vor Ort.

1.6 Die buchende Person hat diese Ordnung allen Mitgästen und Besuchern vor Betreten der Marina zur Kenntnis zu bringen und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

2 - Allgemeines Verhalten

2.1 Gäste haben sich im gesamten Hafengelände ruhig, rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst zu verhalten.

2.2 Andere Gäste, Liegeplatzinhaber, Anwohner, Bootseigentümer und Hafenmitarbeiter dürfen nicht gestört, gefährdet oder belästigt werden.

2.3 Die Marina ist kein öffentlicher Spielplatz und kein Badebereich. Auf Stegen, Laufwegen, Rampen, Treppen, Übergängen und Außenbereichen sowie bei Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.

2.4 Das Betreten von Bereichen der Marina, die nicht für Gäste freigegeben oder abgesperrt sind, ist untersagt.

2.5 Rennen, Springen, Schubsen und gefährliche Spielereien auf Stegen, Rampen und Übergängen sind verboten.

3 - Zutritt, Belegung und Nutzung

3.1 Der Zutritt zu den Floating Homes und den zugehörigen Gästebereichen ist nur registrierten Gästen sowie von der Burgflotte zugelassenen Personen gestattet.

3.2 Die im Buchungsprozess bestätigte Höchstbelegung darf nicht überschritten werden; je Floating Home sind höchstens sechs Personen zulässig. Kinder zählen bei der Belegung mit.

3.3 Besucher sind nur mit vorheriger Zustimmung der Burgflotte gestattet. Nicht registrierte Personen dürfen nicht übernachten.

3.4 Schlüssel, Codes, Transponder und sonstige Zutrittsmittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

3.5 Türen, Fenster und lose Gegenstände in Außenbereichen sind beim Verlassen der Unterkunft ordnungsgemäß zu schließen beziehungsweise zu sichern.

4 - Stationäre Floating Homes - keine Navigation oder technische Bedienung

4.1 Die Floating Homes sind stationäre, in der Marina fest vertäute Unterkunftseinheiten.

4.2 Gästen ist es nicht gestattet, die Floating Homes zu betreiben, zu steuern, zu bewegen, zu lösen, abzuschleppen oder in sonstiger Weise nautisch zu handhaben.

4.3 Festmacherleinen, Fender, Strom- und Wasseranschlüsse, Sicherungen, Pumpen, technische Einrichtungen sowie Sicherheits- und Rettungseinrichtungen dürfen nicht verändert, gelöst, manipuliert oder zweckwidrig verwendet werden.

4.4 Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe in technische Systeme sind untersagt. Bei Störungen ist die Burgflotte unverzüglich zu informieren.

4.5 Das Laden von E-Bike- oder E-Scooter-Akkus, großen Akkus sowie der Betrieb ungewöhnlich leistungsstarker Elektrogeräte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Burgflotte gestattet.

5 - Kein Schwimmen, Baden oder Springen ins Wasser

5.1 Schwimmen, Baden und Springen ins Wasser sind im Hafenbecken, von den Stegen und von den Floating Homes aus strengstens untersagt.

5.2 Das Verbot gilt auch bei gutem Wetter, ruhigem Wasser und für geübte Schwimmer.

5.3 Das Betreten von Eisflächen ist untersagt.

5.4 Rettungsmittel dürfen nur in Notfällen verwendet werden. Sie dürfen nicht entfernt, verdeckt, blockiert, zweckwidrig verwendet oder beschädigt werden.

6 - Kinder und Aufsicht

6.1 Kinder sind in der gesamten Marina und auf den Floating Homes altersangemessen und fortlaufend zu beaufsichtigen. Bei kleinen Kindern und Nichtschwimmern ist eine Aufsicht in unmittelbarer Nähe erforderlich.

6.2 Kleine Kinder und Nichtschwimmer dürfen auf Stegen, Rampen, Terrassen, Dachterrassen oder in sonstiger Wassernähe niemals unbeaufsichtigt bleiben.

6.3 Die Marina und bestimmte Außenbereiche sind bauartbedingt, um ein Festmachen von Booten zu ermöglichen, nicht durchgehend mit Geländern oder Absturzsicherungen versehen.

6.4 Die gesetzliche Aufsichtsverantwortung liegt bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder mitreisenden Aufsichtspersonen.

6.5 Die Burgflotte empfiehlt zusätzliche geeignete Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere eine ständige engmaschige Beaufsichtigung und - soweit situationsgerecht - gut sitzende Rettungswesten.

7 - Haustiere und Assistenzhunde

7.1 Haustiere sind nicht gestattet.

7.2 Diese Regel dient insbesondere der Sicherheit auf Stegen, Laufwegen und Außenbereichen sowie dem Schutz der Tiere und anderer Gäste.

7.3 Gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit medizinisch erforderlichen Assistenzhunden bleiben unberührt. Ein Assistenzhund ist möglichst vor der Buchung anzugeben, damit Zugang, Sicherheit und Anforderungen des Hafenbetriebs rechtzeitig abgestimmt werden können.

8 - Ruhezeiten, Lärm und Veranstaltungen

8.1 Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 9:00 Uhr.

8.2 Während der Nachtruhe sind Musik, Gespräche, Türen, Schritte auf Stegen und sonstige Geräusche auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken.

8.3 Unnötiger oder vermeidbarer Lärm ist auch außerhalb der Ruhezeiten zu unterlassen.

8.4 Lautsprecher, Musikanlagen, Musikinstrumente, Megafone und ähnliche Geräte dürfen nur in Zimmerlautstärke verwendet werden.

8.5 Partys, laute Feiern, Junggesellen- oder Junggesellinnenabschiede und Veranstaltungen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Burgflotte in Textform nicht gestattet.

9 - Rauchen, Feuer und Grillen

9.1 Das Rauchen und Verdampfen von Tabak- oder Nikotinprodukten ist innerhalb der Floating Homes verboten.

9.2 Rauchen in den zur Unterkunft gehörenden Außenbereichen ist nur zulässig, sofern keine Brandgefahr, Verschmutzung, Belästigung oder Gefahr für andere entsteht. Auf Stegen und in sonstigen Gemeinschaftsbereichen ist das Rauchen zu unterlassen.

9.3 Zigarettenstummel, Asche und sonstige Rauchabfälle dürfen nicht ins Wasser, auf Stege oder in die Natur gelangen und sind vollständig abgekühlt sicher zu entsorgen.

9.4 Offenes Feuer, Feuerkörbe, Kerzen, Fackeln, Pyrotechnik, Feuerwerk, Holzkohlegrills und vergleichbare Brandgefahren sind verboten.

9.5 Soweit ein Gasgrill von der Burgflotte als Ausstattung bereitgestellt und für den konkreten Aufenthalt freigegeben ist, darf ausschließlich dieser am vorgesehenen Standort, nach den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen und unter ständiger Aufsicht genutzt werden.  Andere Grills dürfen nicht mitgebracht oder betrieben werden.

9.6 Feuerlöscher, Rauchmelder und sonstige Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verdeckt, deaktiviert, entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.

10 - Alkohol und berauschende Mittel

10.1 Alkohol darf nur in einem Umfang konsumiert werden, der die sichere Nutzung der Unterkunft und der Marina nicht beeinträchtigt.

10.2 Personen, deren Wahrnehmungs-, Reaktions- oder Bewegungsfähigkeit durch Alkohol, Arzneimittel oder andere Substanzen erheblich beeinträchtigt ist, dürfen Stege, Rampen, Dachterrassen und sonstige Bereiche in Wassernähe nicht betreten. Eine Begleitung hebt dieses Verbot nicht auf.

10.3 Der Besitz und Konsum illegaler Drogen ist untersagt.

10.4 Gäste, die andere gefährden, erheblich stören oder infolge ihres Zustands gegen diese Ordnung verstoßen, können aus Sicherheitsgründen zum Verlassen der Unterkunft und der Marina aufgefordert werden.

11 - Umwelt-, Gewässer- und Abwasserschutz

11.1 Abfälle sind nach den vor Ort mitgeteilten Entsorgungshinweisen zu entsorgen. Soweit keine Entsorgungsmöglichkeit für Gästemüll bereitgestellt wird, ist der Müll mitzunehmen und außerhalb der Marina ordnungsgemäß zu entsorgen.

11.2 Fäkalien, Abwasser, Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben, Reinigungsmittel, Lebensmittelabfälle, Hygieneprodukte, Zigarettenstummel und sonstige Fremdstoffe dürfen nicht in das Hafenbecken, den Rhein oder die natürliche Umgebung eingebracht werden.

11.3 Toiletten, Abflüsse und sanitäre Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. In Toiletten dürfen ausschließlich menschliche Ausscheidungen und normales Toilettenpapier entsorgt werden; insbesondere Feuchttücher, Hygieneartikel, Speisereste, Fette und sonstige Gegenstände sind verboten.

11.4 Glasscherben, ausgelaufene Flüssigkeiten und sonstige Gefahren- oder Verschmutzungsstellen sind unverzüglich gefahrlos zu beseitigen oder der Burgflotte zu melden.

11.5 Das Füttern von Wasservögeln und Fischen von Stegen oder Floating Homes aus ist nicht gestattet.

11.6 Eine tatsächliche oder drohende Gewässerverunreinigung ist sofort der Burgflotte und der Marina zu melden; bei akuter Gefahr sind zusätzlich die zuständigen Rettungs- oder Gefahrenabwehrstellen zu verständigen.

12 - Ordnung, Sauberkeit und sichere Aufbewahrung

12.1 Die Floating Homes, Möbel, Geräte und sonstige Ausstattung sind sorgfältig zu behandeln und in ordentlichem Zustand zu halten.

12.2 Möbel, Inventar und Ausstattung dürfen ohne Zustimmung der Burgflotte weder aus der Unterkunft entfernt noch zweckwidrig verwendet oder umgestellt werden, wenn dadurch Schäden oder Sicherheitsrisiken entstehen können.

12.3 Außenmöbel, Polster und sonstige lose Gegenstände sind bei Wind, Regen und beim Verlassen der Unterkunft so zu sichern, dass sie nicht ins Wasser fallen, verweht werden oder Schäden verursachen können.

12.4 Fahrräder, Gepäck, Kanister, Abfälle und andere Gegenstände dürfen nicht auf Stegen, Rampen, Zugängen, Fluchtwegen oder Rettungsflächen abgestellt werden.

12.5 Am Ende des Aufenthalts sind persönliche Gegenstände zu entfernen, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und die Unterkunft in einem angemessenen, besenreinen Zustand zu hinterlassen.

13 - Sicherheit bei Wetter, Dunkelheit und besonderen Bedingungen

13.1 Bei Regen, Nässe, Glätte, Wind, Sturm, Gewitter, Hochwasser, Dunkelheit, Nebel oder schlechter Sicht ist besondere Vorsicht geboten.

13.2 Stege, Rampen, Treppen, Übergänge und Außenflächen können nass, rutschig, beweglich oder durch Treibgut beeinträchtigt sein.

13.3 Außenbereiche und Stege dürfen nicht betreten werden, wenn dies erkennbar unsicher ist. Sperrungen und Nutzungsbeschränkungen sind strikt zu beachten.

13.4 Anweisungen der Burgflotte, der Marina, der Rettungsdienste oder Behörden sowie amtliche Warnungen gehen allen allgemeinen Regelungen vor.

14 - Schäden, Mängel, Brand und Notfälle

14.1 Schäden, Mängel, Funktionsstörungen, Sicherheitsrisiken, Unfälle und der Verlust von Zutrittsmitteln sind der Burgflotte unverzüglich zu melden.

14.2 Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit, bei Feuer, starker Rauchentwicklung oder einem Wasserunfall ist zuerst der Notruf zu verständigen. Anschließend sind Burgflotte und Marina zu informieren, soweit dies gefahrlos möglich ist.

14.3 Bei Feuer oder Rauch sind andere Personen zu warnen, das Floating Home unverzüglich zu verlassen und der Notruf 112 zu wählen. Löschversuche sind nur ohne Eigengefährdung zulässig.

14.4 Fluchtwege, Zugänge, Stege, Feuerlöscher, Rettungsringe und sonstige Rettungsmittel müssen jederzeit frei zugänglich bleiben.

Notruf- und Kontaktdaten

Feuerwehr / Rettungsdienst

112

Polizei

110

Burgflotte

+49 171 347 5512

Marina Rheinlicht

+49 171 288 7449

Einsatzort

Marina Rheinlicht, Rheinuferstraße 3, 65391 Lorch am Rhein

15 - Parken und Anreise

15.1 Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf ausgewiesenen oder von der Burgflotte beziehungsweise der Marina zugewiesenen Flächen abgestellt werden.

15.2 Rettungswege, Zufahrten, Slipanlagen, Arbeitsbereiche, Ladezonen und private Stellplätze dürfen nicht blockiert werden.

15.3 Durch die Bereitstellung oder Zuweisung eines Stellplatzes wird kein Verwahrungsvertrag begründet. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

16 - Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen

16.1 Private Foto- und Videoaufnahmen sind gestattet, sofern Rechte anderer Personen, die Privatsphäre anderer Gäste und Liegeplatzinhaber sowie der Hafenbetrieb nicht beeinträchtigt werden.

16.2 Gewerbliche Aufnahmen, Produktionen, Shootings, Livestreams und vergleichbare Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Burgflotte und gegebenenfalls der Marina.

16.3 Drohnenflüge sind ohne vorherige Zustimmung der Burgflotte und der Marina sowie ohne sämtliche gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und luftverkehrsrechtlichen Voraussetzungen untersagt.

17 - Verstöße gegen diese Ordnung

17.1 Bei Verstößen kann die Burgflotte eine Verwarnung aussprechen, bestimmte Verhaltensweisen untersagen, Personen den Zutritt verweigern oder bei schwerwiegenden beziehungsweise wiederholten Verstößen den Aufenthalt aus wichtigem Grund beenden.

17.2 Eine sofortige Beendigung kommt insbesondere bei erheblichen Sicherheitsverstößen, Gefährdung anderer Personen, Schwimmen im Hafenbecken, Manipulation technischer Systeme oder Rettungsmittel, Lösen von Festmacherleinen, massiver Ruhestörung, nicht genehmigten Partys, vorsätzlicher Sachbeschädigung oder erheblicher Gewässerverunreinigung in Betracht.

17.3 Schadensersatzansprüche, Ansprüche aus der Kaution, Zahlungsansprüche nach den Buchungsbedingungen und sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte bleiben unberührt.

18 - Einbeziehung, maßgebliche Fassung und Änderungen

18.1 Soweit diese Ordnung dem Gast vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurde, ist sie Bestandteil des Beherbergungsvertrags. Besucher haben die vor Ort geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln unabhängig davon zu beachten.

18.2 Für das Vertragsverhältnis ist grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung maßgeblich. Sicherheitsbedingte Anweisungen und vorübergehende Nutzungsbeschränkungen können während des Aufenthalts mit sofortiger Wirkung erteilt werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

18.3 Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Die englische Fassung dient der Information.

+49 171 3475512

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